Gewährleistung / Garantie auf Zahnimplantate
Unter unkomplizierten Voraussetzungen übernehmen wir im unten genannten Rahmen für den Erfolg der Implantatbehandlung eine Gewähröeistung und Garantie.
Die Patienten(Implantat)-Voraussetzungen sind:
• Ortstständiger Knochen (kein Knochenaufbau)
• Eingebrachte Länge des Implantats mindestens 10mm
• Bei festem Zahnersatz (z.B. Einzelkrone): Verhältnis Länge Krone+Aufbau zu Implantatlänge (im Knochen) nicht größer als 1:1 (d.h. keine übermäßigen Hebelkräfte
• Keine Gegenanzeigen (Gründe, die gegen eine Implantatbehandlung sprechen)
• Mindestens 2malige Kontrolle in unserer Ordination und professionelle Zahnreinigung pro Jahr
Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.
Die Gewährleistung umfasst dann bei Verlust (oder sicher abzusehenden Verlust) eines Implantats innerhalb von 2 Jahren:
• Honorarfreie Nachimplantation oder
• eine Alternativversorgung mit Anrechnung des Honorars für die Implantatversorgung oder
Unter unkomplizierten Voraussetzungen übernehmen wir im unten genannten Rahmen für den Erfolg der Implantatbehandlung eine Gewähröeistung und Garantie.
Die Patienten(Implantat)-Voraussetzungen sind:
• Ortstständiger Knochen (kein Knochenaufbau)
• Eingebrachte Länge des Implantats mindestens 10mm
• Bei festem Zahnersatz (z.B. Einzelkrone): Verhältnis Länge Krone+Aufbau zu Implantatlänge (im Knochen) nicht größer als 1:1 (d.h. keine übermäßigen Hebelkräfte
• Keine Gegenanzeigen (Gründe, die gegen eine Implantatbehandlung sprechen)
• Mindestens 2malige Kontrolle in unserer Ordination und professionelle Zahnreinigung pro Jahr
Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.
Die Gewährleistung umfasst dann bei Verlust (oder sicher abzusehenden Verlust) eines Implantats innerhalb von 2 Jahren:
• Honorarfreie Nachimplantation oder
• eine Alternativversorgung mit Anrechnung des Honorars für die Implantatversorgung oder